E-Scooter: Das sollten Fahrer beachten
16.08.2019 - von Simone CordesFragen und Antworten zu den Regeln im Straßenverkehr
Immer häufiger sind E-Scooter auf Deutschlands Straßen zu sehen. Seit knapp zwei Monaten sind die Elektro-Tretroller im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt. Doch immer wieder verstoßen Fahrer gegen Verkehrsregeln oder fahren mit nicht zugelassenen Fahrzeugen durch die Gegend – ein häufiger Grund: Unwissenheit. Doch was ist eigentlich im Straßenverkehr erlaubt? Und worauf sollten Fahrer beim Kauf achten? Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Wer darf einen E-Scooter fahren?
Das Mindestalter zum Führen eines Elektro-Tretrollers liegt bei 14 Jahren. Der Fahrer benötigt keinen Führerschein.
Gibt es eine Helmpflicht?
Für das Fahren mit einem E-Scooter besteht keine Helmpflicht. Anbieter empfehlen dennoch, einen während der Fahrt zu tragen.
Wo dürfen E-Scooter gefahren werden?
Die Roller müssen auf Radwegen oder Radfahrstreifen fahren. Wenn diese fehlen, darf auf die Straße ausgewichen werden. Auf dem Gehweg sind E-Scooter verboten. Auch wenn das Zusatzschild „Radfahrer frei“ auf dem Gehweg zu finden ist, sind Elektro-Tretroller dort nicht erlaubt. Nur wenn das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ aufzufinden ist, dürfen diese dort auch unterwegs sein.
Welche Verhaltensregeln gelten für die Fahrer?
Elektro-Tretroller sind lediglich für eine Person zugelassen. Eine Fahrt zu zweit oder gar zu dritt ist deshalb verboten. Darüber hinaus gilt, dass nur einzeln hintereinander gefahren werden und sich nicht an fahrende Fahrzeuge rangehängt werden darf. Fehlverhalten im Straßenverkehr kann mit hohem Bußgeld bestraft werden.
Darf unter Alkoholeinfluss ein E-Scooter gefahren werden?
Für E-Scooter Fahrer gelten im Straßenverkehr dieselben Promillengrenzwerte wie für Autofahrer. Wichtig: Vor allem für Fahrer unter 21 Jahren oder diejenigen, die sich in der Probezeit befinden, ist Alkohol gänzlich verboten.
Worauf sollte beim Kauf geachtet werden?
In der Verordnung über die Teilnahme von E-Scootern im Straßenverkehr wurden verschiedene Anforderungen und Regeln für die Fahrzeuge sowie die Fahrer festgehalten. Unter anderem ist darin aufgeführt, dass die Roller für die Straßenzulassung mit Licht, Reflektoren, einer Klingel, zwei Bremsen und einem Versicherungskennzeichen ausgestattet sein müssen. Zudem beträgt die maximal zulässige Geschwindigkeit 20km/h. Wer sich im öffentlichen Raum mit einem nicht zugelassenen E-Scooter fortbewegt und dabei erwischt wird, dem droht eine Strafanzeige.
Sind Elektro-Tretroller versicherungspflichtig?
Zugelassene E-Scooter unterliegen einer Versicherungspflicht. Nachgewiesen wird diese mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller. Geschützt sind die Fahrer damit vor Schäden an Dritten. Zusätzlich bieten einige Versicherungen darüber hinaus die Möglichkeit, eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen.
Wie kann man sich E-Scooter ausleihen?
Mittlerweile betreiben verschiedene Unternehmen in Deutschland Verleihsysteme für E-Scooter. Anbieter von Leih-E-Scootern sind unter anderem in Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln, Münschen, Hamburg, Herne und Bamberg vertreten. Überwiegend kann man per App die Roller reservieren und anmieten. Zudem hilft die App den Mietern dabei, einen Roller in erreichbarer Nähe zu finden. Vor Antritt der Fahrt ist zu empfehlen, den Zustand des Rollers zu überprüfen, einen Blick auf den Akkustand zu werfen und zu kontrollieren, ob eine gültige Versicherungsplakette am Fahrzeug angebracht ist. Nach der Fahrt kann mit Hilfe der App ein geeigneter Abstellplatz gesucht werden. Wichtig: In einigen Städten ist an bestimmten Orten das Abstellen der Elektro-Tretroller verboten.
Quellen: ADAC & Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz